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Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE „SpFh“

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Jugendhilfeform nach § 31 KJHG, die sich an Familien in gravierenden Krisen- und Belastungssituationen wendet. Grundbedingung für einen Einsatz der SpFh ist der „Wunsch“ der Familie nach Veränderung. Entsprechend der Krisenform werden an die SpFh unterschiedliche Ziele und Erwartungen formuliert und hierzu jeweils angemessene Interventionsstrategien eingesetzt.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde







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